Urteil im Prozess - Pforzheimer CDU-Stadträtin Oana Krichbaum diffamiert: Freiheitsstrafe für Angeklagte

bnn.de
8 March 2023

Urteil im Prozess

Pforzheimer CDU-Stadträtin Oana Krichbaum diffamiert: Freiheitsstrafe für Angeklagte

Die Pforzheimer Stadträtin Oana Krichbaum wurde in den sozialen Medien und in Mails mehrfach des illegalen Kinderhandels bezichtigt. Nun erhielt die Angeklagte eine Freiheitsstrafe.

Gunther und Oana Krichbaum als Delegierte beim Bundesparteitag der CDU in Hannover

Nebenkläger: Oana und Gunter Krichbaum sahen sich auf Facebook bösen Behauptungen ausgesetzt. Foto: Oana Krichbaum

von Harald Bott

08. März 2023 | 17:27 Uhr

2 Minuten

08. März 2023

Wegen übler Nachrede wurde eine Frau aus dem Enzkreis von der Auswärtigen Kammer des Landgerichts Karlsruhe am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der Frau wurde zur Last gelegt, Oana Krichbaum, die Frau des Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum (CDU) die beide als Nebenkläger auftraten, auf Facebook mehrfach als Kinderhändlerin bezeichnet zu haben. Mit dem Urteil geht – zumindest vorläufig – eine Geschichte zu Ende, die bereits seit Jahren schwelt.

4.000 Seiten Prozessakten haben sich bei dem Verfahren angehäuft

2019 war die Frau in dieser Sache nach fünf Verhandlungstagen vom Amtsgericht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sowohl die Verteidigung der Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der jetzt zu Ende gegangene Prozess schleppte sich über elf Verhandlungstage in denen sich ein Aktenberg von rund 4.000 Seiten angehäuft hatte.

In seiner ausführlichen Urteilsbegründung betonte Richter Stefan Bien, dass der bisher nicht vorbestraften Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe nicht beizukommen sei. Das zeige die Tatsache, dass sie das Urteil aus 2019 nicht akzeptiert und danach ihre Aktivitäten fortgeführt habe. Auch mehrere Ordnungsmittelbeschlüsse in Zivilverfahren hätten die Frau nicht bremsen können, so Bien. „Nur eine Haft wird sie aufhalten“, sagte der Richter.

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Immer wieder versuchte die Frau dem Richter während seiner Urteilsbegründung ins Wort zu fallen. „Jetzt rede nur noch ich“, bremste Bien. Grundlage des Urteils, fuhr er fort, sei eine sorgfältige Abwägung zwischen Meinungsäußerung und persönlichen Schutzrechten gewesen.

Das geht gar nicht, das geben die genannte Quellen nicht her.

Stefan Bien, Richter

Die Äußerungen der Verurteilten auf Facebook, dass Oana Krichbaum eine Kinderhändlerin sei, sah das Gericht nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Veröffentlichungen in Medien über Adoptionen von Kindern aus Rumänien, auf die sich die Verteidigung berief, ließen diese Schlussfolgerung nicht zu.

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Auch die Aussagen der Verurteilten, dass über Kinderhandel Menschen mit pädophilen Neigungen bedient worden seien, entbehre jeder Grundlage. „Das geht gar nicht, das geben die genannte Quellen nicht her“, sagte Bien.

Nebenkläger zeigen sich erleichtert

An Ende des Prozesses zeigten sich Gunther und Oana Krichbaum erleichtert. Das Urteil sei ein ermutigendes Signal, so Gunther Krichbaum. Es sei wichtig, sich gegen Verleumdungen zur Wehr zu setzen. Allerdings wies er auch darauf hin, dass es sich um einen steinigen Weg gehandelt habe.

Wie der Verteidiger der Verurteilten direkt nach dem Prozess ankündigte, werde er gegen das Urteil Revision einlegen. Offen ist, ob ein vorläufig eingestelltes Verfahren gegen die Verurteilte, das beim Amtsgericht Karlsruhe wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs anhängig ist, wieder aufgenommen wird oder nicht.

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