Urteil Fatma bleibt in Izmir - vorerst

16 April 2010

Urteil Fatma bleibt in Izmir - vorerst

Im Fall der zweijährigen Fatma aus Regensburg, die von ihrer leiblichen Mutter den Pflegeeltern weggenommen wurde, muss nun die Katholische Jugendfürsorge entscheiden. Zuvor hatte das Regensburger Familiengericht die Forderung der Pflegeeltern abgelehnt, das Mädchen aus der Türkei nach Deutschland zurückzuholen.

Stand: 16.04.2010

Das Gericht musste eine Entscheidung zum Wohl des Kindes treffen, nicht zum Wohl der Pflegeeltern. Richterin Barbara Pöschl stütze sich in ihrem Urteil vom Donnerstag auf ein psychologisches Gutachten. Demnach würde eine Rückkehr nach Deutschland das Kind erneut belasten.

Eine von der Pflegemutter hinzugezogene Psychologin interpretiert den Fall anders: Fatma sei traumatisiert worden, indem die leiblichen Eltern die Zweijährige an einen unbekannten Ort gebracht hätten. Zudem hätten sie ihr die wichtige Bindung zur Pflegemutter genommen.

Sorgerecht liegt beim Vater

Das Sorgerecht für Fatma wurde ihrem Vater zugesprochen. Ihrer Mutter, die das Kind nach Rumänien entführt hatte, wurde es entzogen. Neben dem Sorgerecht ging es darum, wer entscheidet, an welchem Ort Fatma leben soll - um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hier ist weiterhin die Katholische Jugendfürsorge (KJF) in Regensburg zuständig, die Fatma schon bisher betreut hat. Ob das Kind langfristig in der Türkei bleibt oder doch noch zurück nach Deutschland kommt, ist derzeit offen. Die KJF prüft ihr weiteres Vorgehen fachlich und juristisch.

Kritik am Vorgehen der KJF

Das Regensburger Jugendamt hatte die KJF aufgefordert, Fatma nach Deutschland zu holen. Neben den Pflegeeltern kritisierte auch Bürgermeister Joachim Wolbers das Vorgehen der Organisation. Nach dem Urteil bot die KJF der Familie und dem Politiker ein klärendes Gespräch an.

Im Zentrum der Kritik stand der bei der KJF zuständige Pfleger. Er hatte telefonisch zugestimmt, dass der Vater das von seiner Ehefrau nach Rumänien verschleppte Kind zu Verwandten in die Türkei bringt. Aus Sicht der KJF ließ sich die verworrene Situation nur auf diese Weise lösen. Das Gericht kam der Forderung des Jugendamts, den Pfleger auszutauschen, nicht nach.

Pflegemutter bricht in Tränen aus

Fatma lebte seit den ersten Lebenswochen bei ihren Pflegeeltern. Vor vier Monaten hatte sie in den Räumen der Jugendfürsorge ihre leibliche Mutter getroffen. Dabei verschwand die leibliche Mutter - mit Fatma. Das Kind tauchte zunächst in Rumänien auf, bevor es der türkische Vater nach Izmir brachte.

Fatmas Pflegemutter brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Die Anwältin der Pflegeeltern, Hannelore Klar, sagte im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk: "Bei dem Urteil stand das Kindswohl nicht im Mittelpunkt. Deshalb müssen wir in die Beschwerde gehen.