"Kindskauf", Pflege oder Adoption?

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1 July 2010
"Kindskauf", Pflege oder Adoption? Zwei aus Rumänien stammende Frauen sollen einen Menschenhandel eingefädelt haben
Schweinfurt / Bad Kissingen / Zeitlofs (01.07.2010) - Bei seinen Pflegeeltern in Zeitlofs lebt das bald vier Jahre alte Mädchen aus Rumänien auch heute noch. Im Dezember 2006 kam es in den Landkreis Bad Kissingen - damals aber unter höchst dubiosen Umständen, die danach das Gericht beschäftigten und es in diesen Tagen schon wieder tun. Denn gegen zwei aus Rumänien stammende Frauen, die maßgeblich beteiligt waren bei der Vermittlung des Kindes nach Unterfranken, läuft vor der 2. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt derzeit das Berufungsverfahren. Verurteilt wurden die beiden in erster Instanz vom Amtsgericht Bad Kissingen im Januar 2009 wegen versuchtem Kinderhandel, Betrug und einer Ordnungswidrigkeit.
Der ganze Fall ist äußerst kompliziert und gestaltete sich auch am ersten Verhandlungstag in Schweinfurt langwierig. Fakt ist, dass das Mädchen als Säugling vor rund dreieinhalb Jahren aus Osteuropa, genau genommen aus einem kleinen Dorf nahe der rumänischen Stadt Temesvar nach Zeitlofs zu den Pflegeeltern kam. Ob aber nur zunächst vorübergehend eben zur Pflege und für eine Bahandlung, weil es erkrankt war, oder mit dem Hintergedanken, es für eine Adotion dauerhaft hierzubehalten, das ist eine der vielen offenen Fragen, die sogar überregionale Medien bewegt haben und einen in Schweinfurt anwesenden Reporter aus Rumänien, der sich des Falls annahm. Im Mittelpunkt: Eine heute 58 Jahre alte, verwittwete Krankenschwester aus Rumänien, die Ende 2006 im Lager Hammelburg lebte und die durch einen Zeitungsbericht vom 2. November 2006 in der Saale-Zeitung die Geschehnisse ins Rollen brachte. Sie wurde in erster Instanz zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ihre mitangeklagte Tochter zu 120 Euro Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz. Beide legten Einspruch ein, ebenso aber die Staatsanwaltschaft, die ein Urteil möchte wegen eines vollendeten Kinderhandels - und eine Vollstreckung der Strafe nicht mehr zu Bewährung, wie das Amtsgericht noch entschied. Die 58-Jährige ist nämlich einschlägig vorbestraft.
"Ein großes Herz für Kinder in Not" - so hieß die Überschrifts des Ausgangsartikels, in dem die 1990 eingesiedelte Deutsch-Rumänin vorgestellt wurde und ihr Vorhaben, in dem rund 1300 Kilometer entfernten Heimatort in Rumänien zu helfen. Mit Kleider- oder Spielzeugspenden, Süßigkeiten oder Geld. Eine Stiftung gründete sie, kaufte in Rumämien ein Haus, um arme Kinder aufzunehmen. In und um Hammelburg wollte sie einen gemeinnützigen Verein gründen, suchte Mitstreiter. Der Zeitungsbericht sollte bewusst mit Passagen wie "Leid und Hunger im Heim" oder "traurige Augen der Kinder" Interesse wecken, um die Not zu lindern. Und tatsächlich meldete sich (unter anderen) eine Frau aus Zeitlofs per Telefon (die Festnetznummer gehörte der jüngeren Angeklagten, die ältere konnte sich damals einen Telefonanschluss leisten).
Die Frau aus Zeitlofs rief an, wie sich herausstellte, zumindest behauptet das die Frau und ist das auch Gegenstand der Anklage, wollte sie ein Kind aus Rumänien adoptieren. Die Angeklagte hatte sich zuvor schon beim Jugendamt erkundigt und dort erfahren, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Dennoch trafen sich die Rumänin sowie die interessierte Frau und ihr Mann zur Besprechung, die Frau reiste sogar mit dem Bus 14 Stunden lang nach Rumänien, sah die heruntergekommene Wohnung der Familie, bei dem das kleine Mädchen das jüngste von neun Kindern war. Um die Sache etwas zu verkürzen: Der leibliche Vater flog mit nach Deutschland, das Kind ebenso. Die Rede muss gewesen sein von einer zunächst sechsmonatigen Pflege, von staatlicher Seite aus auch genehmigt. Anscheinend aber muss auch eine spätere Adoption vereinbart worden sein. "Unter dem Deckmantel der Dankbarkeit" soll die ältere Angeklagte sich laut Ersturteil dafür Geldzahlungen versprochen haben.
Und es floss auch Geld: 1000 Euro tranferierten die Pflegeeltern nach Rumänien für Strom, Sprit, Holz oder Busfahrkosten. Dann nochmals 1000 Euro für eine Renovierung der Fenster am Haus für die Kinder. Anscheinend mit einer Rückzahlungsversicherung, was aber nie eintraf, da die Angeklagte kein Geld hatte. Ende des Jahres flossen nochmals 300 Euro für eine Waschmaschine zu den Kindseltern, obwohl die gar keinen Wasseranschluss besaßen, und 300 Euro für einen Besuch der Kindsmutter in Unterfranken. Laut Anklage forderte die Angeklagte weitere 6000 Euro - für eine Hausrenovierung und dafür, die Adoption zu beschleunigen.
Als die Rumänin im Januar 2007 einen Unfall hatte, kam ihre Tochter, heute 29, ins Spiel. Sie organsierte mehr oder weniger den Besuch der leiblichen Eltern, holte die interessierte Frau aus Zeitlofs nach einer Rückkehr aus Rumänien am Flughafen ab (und schilderte nun eine von der Frau verlangte vierstündige Heimfahrt von Frankfurt über einen Umweg nach Zeitlofs). Als weitere 300 Euro gezahlt werden sollten, muss der Frau klar geworden sein, dass es sich nicht um eine Adoption, sondern um einen "Kindskauf" handelte, woraus sie das Jugendamt Bad Kissingen einschaltete. Zuvor schon forderte die leibliche Mutter die sofortige Herausgabe des angeblich verkratzten Säuglings, was die Frau aber verweigerte. Beiderseits wurde die Polizei eingeschaltet. Noteriell in Rumänien beglaubigt, ob nun rechtens oder nicht, ist eine Pflegschaft bei der unterfränkischen Familie bis Ende Juni 2010. Seit einiger Zeit schon ist aber zu hören, dass die leiblichen Eltern ihr Kind zurückwollen. Doch seitens der rumänischen Behörden passierte bislang nichts. Diverse Lokalpolitiker setzten sich inzwischen dafür ein, damit das Mädchen in Zeitlofs bleiben kann.
Zurück zum Gerichtsfall, bei dem es das Ansinnen der Staatsanwaltschaft ist, auch die in Würzburg lebende Tochter und somit die jüngere Angeklagte wegen einer eigenen Initiative zur Vermittelung zu verurteilen. Dreieinhalb Stunden dauerte es alleine am ersten Prozesstag bis zum Eintrit in die Beweisaufnahme. Die so lange vor dem Sitzungssaal wartenden Pflegeeltern reagierten stinkesauer. Die ältere Angeklagte und ihre Wahlverteidigerin Christina Glück aus Würzburg bezogen so lange Stellung und beantworteten Fragen, ohne dass der Prozess deshalb aber so richtig ins Rollen kam. Tenor der Aussage, wie nicht anders zu erwarten: Es sei nie um eine Adoption gegangen, nur darum, dem Kind zu helfen. Rein der Wille der Familie in Zeitlofs sei es gewesen, den Säugling zu behalten. Womöglich habe es Absprachen gegeben zwischen ihnen und den Kindseltern, die am kommenden Donnerstag am zweiten Verhandlungstag extra aus Rumänien anreisen werden, wie das auch die 58-Jährige tat, weil sie nun wieder in ihrem Heimatland wohnt. "Helfen un helfen - da ist anscheinend ein Unterschied", bemerkte sie in gutem Deutsch.
Extra vom neuen Arbeitsplatz in Bad Tölz kam ein einstiger Mitarbeiter des Bad Kissinger Jugendamtes als einer von ganz vielen Zeugen am ersten Nachmittag, unter denen auch die 43 Jahre alte Frau aus Zeitlofs war. Der Prozess wird kommenden Donnerstag ab 8.30 Uhr fortgesetzt. Dann sind auch die Plädoyers und das Urteil zu erwarten.