German Parliamentary Question on Romania

18 February 2004
  
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
33. Abgeordneter
Holger
Haibach
(CDU/CSU)
Welche Erkenntnisse über einen möglichen
Kinderhandel zur Adoption aus Rumänien in
Länder der Europäischen Union, insbesondere
Deutschland, liegen der Bundesregierung vor,
und welche Schritte unternimmt sie, um den
Kinderhandel möglichst umfassend zu verhindern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marieluise Beck
vom 18. Februar 2004
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse über einen
möglichen Kinderhandel im Zusammenhang mit Adoptionen aus Rumänien
in Länder der Europäischen Union, insbesondere Deutschland,
vor.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/2552
Um Kinderhandel zu verhindern und das Verfahren bei internationalen
Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern und auf
eine auch rechtlich solide Grundlage zu stellen, hat die Bundesrepublik
Deutschland das Haager Übereinkommen über den Schutz von
Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen
Adoption (HAÜ) ratifiziert. Das am 1. März 2002 für Deutschland in
Kraft getretene Abkommen regelt die zwischenstaatliche Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Die Ziele des
Abkommens sollen vor allem durch ein institutionalisiertes System der
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten erreicht werden, die
zu diesem Zweck zentrale Behörden bestimmen. Für die Bundesrepublik
Deutschland wurde auf Bundesebene die Aufgabe einer
Zentralen Behörde dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption übertragen. Auf
Länderebene nehmen die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter
die Aufgaben als Zentrale Behörden wahr.
34. Abgeordneter
Holger
Haibach
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen
Bemühungen der rumänischen Regierung,
den möglicherweise vorkommenden Kinderhandel
in die Europäische Union zu unterbinden,
und auf welche belastbaren Beweise stützt
sie ihre Bewertungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marieluise Beck
vom 18. Februar 2004
Die Bundesregierung begrüßt, dass die im Jahr 2001 beschlossene zeitliche
begrenzte und jeweils verlängerte grundsätzliche Aussetzung von
Auslandsadoptionen bis zur Verabschiedung eines neuen Kinderschutzgesetzes
nunmehr auf Grund des Gesetzes Nr. 233/2003 vom
31. Mai 2003 unbefristet in Kraft bleibt. Dieses neue Kinderschutzgesetz
soll vorab mit einer EU-Expertenkommission abgestimmt werden.
Trotz des Moratoriums werden Auslandsadoptionen im Interesse des
Kindeswohls in Einzelfällen von der rumänischen Regierung genehmigt.
Ein Kriterienkatalog hinsichtlich der Definition des Kindeswohls
besteht allerdings nicht, es wird allein auf Grund der Umstände
des Einzelfalles entschieden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
dass einige Länder mit einem hohen Anteil an Adoptionen rumänischer
Kinder versuchen, Druck auf die rumänischen Behörden auszuüben.
Nach Deutschland sind nur wenige rumänische Kinder in den
letzten Jahren adoptiert worden. Im Jahr 2002 waren es 14, im Jahr
2003 fünf Adoptionen. Der geltende Adoptionsstopp wird durch die
Ausnahmen zwar aufgeweicht, unterliegt jedoch weiterhin der staatlichen
Kontrolle. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der noch unbefriedigenden
Situation wird aber wohl erst mit dem Inkrafttreten des
geplanten Kinderschutzgesetzes zu rechnen sein.