Deutschland verweigert indischer Leihmutter die Einreise
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Neu Delhi/Ulm. Seit zwei Jahren kämpft eine deutsche Familie darum, ihre in Indien geborenen Kinder nach Deutschland bringen zu dürfen. Weil eine Leihmutter die Buben ausgetragen hat, verweigern die Behörden ihre Zustimmung.
Es ist ein nicht enden wollender behördlicher Albtraum, mit dem das Ehepaar aus Bayern wohl nicht gerechnet hat: Seit zwei Jahren streitet das Paar mit den Behörden darum, seine in Indien geborenen Zwillinge nach Deutschland holen zu dürfen. Doch die deutschen Behörden wollen den Kindern keinen Pass ausstellen. Das Problem: Eine Leihmutter hat die Jungen geboren. Dies ist aber nach deutschem Recht verboten. Indien - wo Leihmutterschaft legal ist - hält die Kinder wegen ihrer Eltern für deutsche Bundesbürger. Reisedokumente für sie gibt es deshalb auch in Indien nicht. Die zweijährigen Buben sind somit staatenlos. Nun drängt die Zeit, denn dem Vater, der seit der Geburt bei den Kindern lebt, droht nach Ablauf seines Visums die Abschiebung - ohne die Zwillinge.
Gestern äußerte sich der 47-jährige Kunsthistoriker, der anonym bleiben will, gegenüber der ARD. Die rechtliche Lage in Deutschland hätten er und seine Frau gekannt, sagte der Mann. Weil die Kinder im Ausland zur Welt kamen, habe er darin aber kein Problem gesehen: "Wir haben eine Woche nach Geburt der Kinder mit der Botschaft telefoniert und denen gesagt, dass es eine Leihmutterschaft ist." Die Botschaft habe daraufhin mitgeteilt, dass man die Familie nicht unterstützen könne. "So saßen wir dann allein in einem fremden Land fest."